Jugendordnung
letzte Änderungen der Jugendordnung in Limbach-Oberfrohna am 18.04.2010
ALT:
§ 04 Organe, I. Landesjugendtag (1) Der Jugendtag soll alle zwei Jahre und nicht mehr wie am 09.01.2005 beschlossen alle vier Jahre stattfinden.
Begründung: Durch die hohe Flexibilität auf dem Arbeitsmarkt insbesondere für jungen Menschen ist es kaum möglich 4 Jahre im Voraus zu planen. Aus diesem Grund ist es günstiger die Wahlzeit auf zwei Jahre zu verkürzen, um somit flexibler agieren zu können.
NEU:
(1) Der Landesjugendtag ist das oberste Organ der SSJ. Der Landesjugendtag findet alle zwei Jahre und vor dem Verbandstag des SSV e.V. statt, über Termin und Ort entscheidet der Landesjugendvorstand.
Aus dieser Änderung ergibt sich eine Formänderung im § 04 Organe, III. Landesjugendausschuss (15):
(15) In jedem Jahr zwischen dem Landesjugendtag findet ein Jugendausschuss statt.
ALT:
§ 04 Organe, II. Landesjugendvorstand (12) Ebenso änderte sich die Aufnahme der stellvertretenden Jugendwarte der Schwimmbezirke des SSV e.V. in den Landesjugendvorstand.
Begründung: Durch die momentan herrschende Struktur (keine Schwimm-Jugend im Bezirk Leipzig und Dresden) besteht der Jugendvorstand im Wesentlichen nur aus drei Personen. Um diese Zahl zu erhöhen und Aufgaben besser koordinieren zu können ist die Aufnahme sinnvoll. Ebenso kann damit die Vertretungsposition besser wahrgenommen werden. Im Falle einer Neuorganisation der Jugenden in Leipzig und Dresden würde der Landesjugendvorstand auf 8 Personen ansteigen.
NEU:
(12) Der Landesjugendvorstand besteht aus - dem Jugendwart - dem stellvertretenden Jugendwart - den Jugendwarten der Schwimmbezirke des SSV e.V. - den stellvertretenden Jugendwarten der Schwimmbezirke des SSV e.V.
Änderung zum ausserordentlichen Jugendtag in Chemnitz am 09.01.2005
Hier wurde die Wahlperiode des Jugendwarts von 3 auf 4 Jahre angehoben, mit der Begründung und Empfehlung dies auf den sächsischen Schwimm-Verband anzugleichen. Eine Änderung auf 2 Jahre wurde damals nicht in Erwägung gezogen. Da jedoch auch zahlreiche anderen Schwimm-Jugendenden einschließlich der DSV-Jugend aller 2 Jahre wählen, wurde die Entscheidung vom 09.01.2005 nochmals überprüft.