Amtliche Mitteilung 01/2022
- vom 27.03.2022
ENM-Veranlagung - Sächsische Landesmeisterschaften im Schwimmen 2022
Nachstehend aufgeführte Vereine werden zur Zahlung eines erhöhten nachträglichen Meldgeldes (ENM) veranlagt, da Schwimmer dieser Vereine bei der aufgeführten Veranstaltung nicht gestartet sind, die geforderte Pflichtzeit nicht unterboten bzw. die Wettkampfstrecke nicht beendet haben.
Das ENM ist, bis zum 30.04.2022 auf das Konto des Sächsischen Schwimm-Verbandes e.V. (Deutsche Bank, IBAN: DE49 8607 0024 0226 9660 00 / BIC: DEUTDEDBLEG) mit dem Vermerk „ENM – Sächsische Landesmeisterschaften / Vereinsname, Vereins-ID“ einzuzahlen:
SC Chemnitz von 1892 e.V. - 20,00 Euro
SC DHfK Leipzig e.V. - 40,00 Euro
SC Freital e.V. - 50,00 Euro
Schwimmverein 07 Annaberg-Buchholz e.V. - 20,00 Euro
Bei nicht fristgerechter Zahlung wird ohne weitere Mahnung eine Wettkampfsperre für die Sportart Schwimmen verhängt.
Einsprüche sind ausschließlich in schriftlicher Form zu richten an: Thilo Brandenburg, Zum Leutzscher Holz 26, 04178 Leipzig (E-Mail: Thilo.Brandenburg(at)lsv-sachsen.de).
Thilo Brandenburg
Fachsparte Schwimmen
Referent Disziplinarmaßnahmen