ENM-Veranlagung - Offene Sächsische Landesmeisterschaften im Schwimmen

Nachstehend aufgeführte Vereine werden zur Zahlung eines erhöhten nachträglichen Meldgeldes (ENM) veranlagt, da Schwimmer dieser Vereine bei der aufgeführten Veranstaltung nicht gestartet sind, die geforderte Pflichtzeit nicht unterboten bzw. die Wettkampfstrecke nicht beendet haben.

Das ENM ist, falls noch nicht geschehen bis zum 21. April 2023 auf das Konto des Sächsischen Schwimm-Verbandes e.V. (GLS Bank, IBAN: DE51 43066 0967 12881 0692 000 / BIC: GENODEMM1GLS) mit dem Vermerk „ENM – OSLM / Vereinsname, Vereins-ID“ einzuzahlen:

Berliner Schwimm-Verband e.V.  -  40,00 Euro

Dresdner SC 1898  -  20,00 Euro

SC Chemnitz von 1892  -  20,00 Euro

SC DHfK Leipzig  -  20,00 Euro

SC Freital  -  50,00 Euro

SC Magdeburg  -  50,00 Euro

SSV 70 Halle-Neustadt  -  40,00 Euro

ST Erzgebirge  -  20,00 Euro

SV Zwickau von 1904  -  40,00 Euro

Bei nicht fristgerechter Zahlung wird ohne weitere Mahnung eine Wettkampfsperre für die Sportart Schwimmen verhängt.

Einsprüche sind ausschließlich in schriftlicher Form zu richten an: Thilo Brandenburg, Zum Leutzscher Holz 26, 04178 Leipzig (E-Mail: Thilo.Brandenburg(at)lsv-sachsen.de).


Thilo Brandenburg
Fachsparte Schwimmen
Referent Disziplinarmaßnahmen