ENM-Veranlagung - Offene Sächsische Landesmeisterschaften im Schwimmen 2025
- vom 19.03.2025
Nachstehend aufgeführte Vereine werden zur Zahlung eines erhöhten nachträglichen Meldgeldes (ENM) veranlagt, da Schwimmer dieser Vereine bei der aufgeführten Veranstaltung nicht gestartet sind, die geforderte Pflichtzeit nicht unterboten bzw. die Wettkampfstrecke nicht beendet haben.
Das ENM ist, falls noch nicht geschehen bis zum 29. April 2024 auf das Konto des Sächsischen Schwimm-Verbandes e.V. (GLS Bank, IBAN: DE51 43066 0967 12881 0692 000 / BIC: GENODEMM1GLS) mit dem Vermerk „ENM – OSLM / Vereinsname, Vereins-ID“ einzuzahlen:
Dresdner SC 1898 - 20,00 Euro
Saalfelder SV - 20,00 Euro
SC Chemnitz von 1892 e.V. - 20,00 Euro
SC DHfK Leipzig e.V. - 20,00 Euro
Schwimmsportverein Kirschau e.V. - 60,00 Euro
Schwimmverein Spremberg 1921 e.V. - 40,00 Euro
SG Steglitz Berlin - 40,00 Euro
SSG Leipzig e.V. - 20,00 Euro
SSV 70 Halle-Neustadt e.V. - 20,00 Euro
SSV Leutzsch e.V. - 20,00 Euro
SV Halle / Saale - 20,00 Euro
SV Zwickau von 1904 e.V. - 20,00 Euro
SVV Plauen - 20,00 Euro
Bei nicht fristgerechter Zahlung wird ohne weitere Mahnung eine Wettkampfsperre für die Sportart Schwimmen verhängt.
Einsprüche sind ausschließlich in schriftlicher Form zu richten an: Thilo Brandenburg, Am Sportforum 3, 04105 Leipzig (E-Mail: Thilo.Brandenburg(at)lsv-sachsen.de).
Thilo Brandenburg
Fachsparte Schwimmen
Referent Disziplinarmaßnahmen