Amtliche Mitteilung 02/2015
- vom 21.04.2015
Kampfrichterbesetzung bei genehmigten Wettkampfveranstaltungen
Liebe Schwimmfreunde,
aufgrund wiederholter Verstöße bei der Durchführung von genehmigten Veranstaltungen gegen die Wettkampfbestimmungen Schwimmen möchte ich noch mal auf die Mindestbesetzung des Kampfgerichtes gemäß § 105 (3) hinweisen.
- 1 Schiedsrichter
- 1 Starter (gleichzeitig Schwimmrichter)
- 1 Schwimmrichter
- 3 Zielrichter (einer davon Zielrichterobmann)
- 1 Zeitnehmerobmann (gleichzeitig Reservezeitnehmer)
- 1 Zeitnehmer je Bahn
- 1 Wenderichter für je 2 Bahnen (einer davon Wenderichterobmann)
- 1 Protokollführer
- 1 Sprecher
- 1 Auswerter
Weiter möchte ich hierbei auf die §106 bis §118 der Wettkampfbestimmungen Fachteil Schwimmen verweisen.
Sollte zukünftig die Besetzung des Kampfgerichtes nicht gemäß Wettkampfbestimmung Fachteil Schwimmen erfolgen, wird die Wettkampfveranstaltung keinen Eingang in die SSV Bestenliste finden. Weiter wird durch mich, die Löschung der kompletten Ergebnisse der Wettkampfveranstaltung im DSV-Portal veranlasst.
Weiter ist in der anliegenden Tabelle ersichtlich, welche Funktion evtl. durch einen Kampfrichter zusätzlich übernommen werden kann.
Im Anhang ist die Mindestbesetzung für eine 5 (Link) und 8 Bahnanlage (Link) einsehbar.
Für Rückfragen stehen Ihnen der Kampfrichterobmann des SSV Jürgen Schönherr email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! und der Fachwart Schwimmen Torsten Christoph email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zur Verfügung.
Jürgen Schönherr
Kampfrichterobmann des SSV
Torsten Christoph
Fachwart Schwimmen