Amtliche Mitteilung 01/2018

Amtliche Mitteilung 01/2018

Bestenliste Schwimmen des SSV und Versand Ergebnisdatei im DSV-Standard

Um die Vollständigkeit der Bestenliste Schwimmen des SSV zu gewährleisten gilt die nachfolgende Verfahrensweise für die Erhebung der Wettkampfergebnisse sächsischer Aktiver.

  • Alle im Folgenden geforderten Ergebnisse sind ausschließlich an die offizielle Email-Adresse (bestenliste(at)lsv-sachsen(dot)de) des Referenten Bestenliste / Disziplinarmaßnahmen der Fachsparte Schwimmen des SSV e.V. zu senden.
  • Die E-Mail muss neben der DSV-Datei, das vollständige Protokoll der Veranstaltung gemäß Wettkampfbestimmungen Schwimmen § 135 (2) als eine komplette PDF-Datei und einen Ansprechpartner für Rückfragen enthalten. 

Starts im SSV

  • Der Ausrichter übersendet die kompletten Daten (DSV-Datei, das vollständige Protokoll der Veranstaltung gemäß Wettkampfbestimmungen Schwimmen § 135 (2) an den Referenten Bestenliste / Disziplinarmaßnahmen der Fachsparte Schwimmen des SSV e.V. binnen drei Tagen nach Wettkampfende (entsprechend Wettkampfbestimmungen des DSV, Allgemeiner Teil § 18 und den Wettkampfbestimmungen Schwimmen §135 (11)). 

Starts im DSV

  • Vereine des SSV übersenden dem Referenten Bestenliste / Disziplinarmaßnahmen der Fachsparte Schwimmen des SSV e.V. die kompletten Daten (DSV-Datei, das vollständige Protokoll der Veranstaltung gemäß Wettkampfbestimmungen Schwimmen § 135 (2)) der Veranstaltung. Sind mehrere Vereine des SSV am Start, ist die Übersendung einer Datei ausreichend. In diesem Fall wird um Angabe der teilnehmenden Vereine des SSV gebeten.
  • Folgende Wettkämpfe außerhalb Sachsen, mit Beinestrecken finden Eingang in die Bestenliste des SSV: Deutscher Schwimm Mehrkampf  

International

  • Vereine des SSV übersenden dem Referenten Bestenliste / Disziplinarmaßnahmen der Fachsparte Schwimmen des SSV e.V. das Protokoll, verfügbare Ergebnisdateien (DSV 6 oder Lenex- Datei) und einen Veranstaltungsauszug aus ihren jeweiligen Vereinsprogrammen bzw. fertigen einen solchen manuell an. Dabei sind die Auszüge nach Personen sortiert zu erstellen. Vereinsbezogene Ergebnisdateien aus Vereinsprogrammen werden ebenfalls gern berücksichtigt. Nur bei Übermittlung der korrekten Unterlagen werden die Ergebnisse in die Bestenliste aufgenommen.

Auswahl-Mannschaften

  • Bei LSV-Mannschaften ist der Sichtungstrainer für die Ergebnisse verantwortlich, bei Bezirksmannschaften der jeweilige Bezirksschwimmwart bzw. ein von ihm beauftragter Mannschaftsleiter.

Bei Starts für den DSV liegt die Verantwortung bei den Heimatvereinen.

 Allgemeine Hinweise

  • Nur bei Übermittlung der korrekten Unterlagen werden die Ergebnisse der Beine-Strecken in die Bestenliste aufgenommen und können auch nur dann für den Kader- oder den EnM-Nachweis genutzt werden!
  • Es sind auch die Ergebnisse von Kindgerechten Wettkämpfen an den Referenten Bestenliste / Disziplinarmaßnahmen der Fachsparte Schwimmen des SSV e.V. zu übersenden.
  • Die Übersendung der genannten Dateien hat entsprechend § 135 (11) WB SW und § 18 WB AT des DSV binnen drei Tagen nach Wettkampfende zu erfolgen. Bei Nichteinhaltung wird eine Ordnungsgebühr gemäß § 18 WB AT des DSV (siehe auch Finanzordnung des SSV [Gebührenkatalog 9.6] gegen den ausrichtenden Verein in Höhe 250,00 Euro verhängt.

 
Leipzig, 12.11.2018


Thilo Brandenburg
Fachausschuss Schwimmen
Referent Bestenliste / Disziplinarmaßnahmen