ENM-Veranlagung - Offene Sächsische Landesmeisterschaften im Schwimmen 2019

Nachstehend aufgeführte Vereine werden zur Zahlung eines erhöhten nachträglichen Meldgeldes (ENM) veranlagt, da Schwimmer dieser Vereine bei der aufgeführten Veranstaltung nicht gestartet sind, die geforderte Pflichtzeit nicht unterboten bzw. die Wettkampfstrecke nicht beendet haben.

Das ENM ist bis zum 31.05.2019 auf das Konto des Sächsischen Schwimm-Verbandes e.V. (Deutsche Bank, IBAN: DE49 8607 0024 0226 9660 00 / BIC: DEUTDEDBLEG) mit dem Vermerk „ENM – OSLM 2019 / Vereinsname, Vereins-ID“ einzuzahlen:

Hainsberger SV 20,00 Euro
Post SV Leipzig 40,00 Euro
SG Stadtwerke München 50,00 Euro
SSV Leutzsch 50,00 Euro
STV Limbach Oberfrohna 40,00 Euro
SV 07 Annaberg 20,00 Euro
SV 1919 Grimma 50,00 Euro
SV Halle (Saale) 20,00 Euro
SV Wasserfreunde Brandenburg 20,00 Euro


Bei nicht fristgerechter Zahlung wird ohne weitere Mahnung eine Wettkampfsperre für die Sportart Schwimmen verhängt.

Einsprüche sind ausschließlich in schriftlicher Form zu richten an: Thilo Brandenburg, Zum Leutzscher Holz 26, 04178 Leipzig (E-Mail: Thilo.Brandenburg(at)lsv-sachsen.de).


Thilo Brandenburg
Fachsparte Schwimmen
Referent Disziplinarmaßnahmen