ENM-Veranlagung - Offene Sächsische Landesmeisterschaften im Schwimmen 2019
- vom 18.03.2019
Nachstehend aufgeführte Vereine werden zur Zahlung eines erhöhten nachträglichen Meldgeldes (ENM) veranlagt, da Schwimmer dieser Vereine bei der aufgeführten Veranstaltung nicht gestartet sind, die geforderte Pflichtzeit nicht unterboten bzw. die Wettkampfstrecke nicht beendet haben.
Das ENM ist bis zum 31.05.2019 auf das Konto des Sächsischen Schwimm-Verbandes e.V. (Deutsche Bank, IBAN: DE49 8607 0024 0226 9660 00 / BIC: DEUTDEDBLEG) mit dem Vermerk „ENM – OSLM 2019 / Vereinsname, Vereins-ID“ einzuzahlen:
Hainsberger SV | 20,00 Euro |
Post SV Leipzig | 40,00 Euro |
SG Stadtwerke München | 50,00 Euro |
SSV Leutzsch | 50,00 Euro |
STV Limbach Oberfrohna | 40,00 Euro |
SV 07 Annaberg | 20,00 Euro |
SV 1919 Grimma | 50,00 Euro |
SV Halle (Saale) | 20,00 Euro |
SV Wasserfreunde Brandenburg | 20,00 Euro |
Bei nicht fristgerechter Zahlung wird ohne weitere Mahnung eine Wettkampfsperre für die Sportart Schwimmen verhängt.
Einsprüche sind ausschließlich in schriftlicher Form zu richten an: Thilo Brandenburg, Zum Leutzscher Holz 26, 04178 Leipzig (E-Mail: Thilo.Brandenburg(at)lsv-sachsen.de).
Thilo Brandenburg
Fachsparte Schwimmen
Referent Disziplinarmaßnahmen