Korrektur - ENM-Veranlagung - 18. Offene Sächsische Kurzbahnmeisterschaften

Die ENM Liste der 18. Offene Sächsische Kurzbahnmeisterschaften musste korrigiert werden.

Nachstehend aufgeführte Vereine werden zur Zahlung eines erhöhten nachträglichen Meldgeldes (ENM) veranlagt, da Schwimmer dieser Vereine bei der aufgeführten Veranstaltung nicht gestartet sind, die geforderte Pflichtzeit nicht unterboten bzw. die Wettkampfstrecke nicht beendet haben.

Das ENM ist, falls noch nicht geschehen bis zum 30.04.2020 auf das Konto des Sächsischen Schwimm-Verbandes e.V. (Deutsche Bank, IBAN: DE49 8607 0024 0226 9660 00 / BIC: DEUTDEDBLEG) mit dem Vermerk „ENM – SBKM / Vereinsname, Vereins-ID“ einzuzahlen:

SC Chemnitz von 1892 e.V.  -  40,00 Euro

SSG Leipzig e.V.  -  20,00 Euro

SSV Leutzsch e.V.  -  90,00 Euro

Schwimmteam Erzgebirge e.V.  -  20,00 Euro

USV TU Dresden e.V.  -  20,00 Euro

 Dresdner SC 1898 e.V.  -  50,00 Euro

Bei nicht fristgerechter Zahlung wird ohne weitere Mahnung eine Wettkampfsperre für die Sportart Schwimmen verhängt.

Einsprüche sind ausschließlich in schriftlicher Form zu richten an: Thilo Brandenburg, Zum Leutzscher Holz 26, 04178 Leipzig (E-Mail: Thilo.Brandenburg(at)lsv-sachsen.de).


Thilo Brandenburg
Fachsparte Schwimmen
Referent Disziplinarmaßnahmen