Hinweis zur Kaderberufung 2020/2021
- vom 18.05.2020
Kaderberufung 2020/2021
Alle Kader des laufenden TWJ behalten ihren Status auch im kommenden TWJ. Voraussetzung: Sie sind noch aktiv.
Zusätzlich werden Sportler berufen, die bereits zum Zeitpunktes des Trainingsabbruchs die Kriterien erfüllt haben und in diesem Jahr kein Kader waren.
Der älteste E-Kader-Jg., der nur noch D-Kader werden könnte, verbleibt ein weiteres Jahr im E-Kader .
Der jüngste E-Kader-JG (AK 8 = Jg. 2012) wird in diesem Jahr nicht berufen, da sie laut WB erst seit Januar 2020 Wettkämpfe bestreiten konnten. Die Saison war zu kurz.
Alle TSP behalten ihren Status. Sollte ein weiterer Verein nach der Ermittlung möglicher E-Kader auf die Mindestzahl für einen TSP kommen, wird er natürlich auch berufen.