Neuregelung Erste-Hilfe Grundausbildung
- vom 28.07.2015
Durch die Bundesarbeitsgemeinschaft Erste-Hilfe wurden die neuen Grundsätze zur Erste-Hilfe Ausbildung in Deutschland veröffentlicht. In diesen Grundsätzen ist festgeschrieben, dass die Erste-Hilfe Ausbildung ab dem 01. April 2015 von insgesamt 16 auf 9 Lerneinheiten reduziert werden.
Gemäß dem Deutschen Olympischen Sportbund e. V. werden deshalb ab dem 01. April 2015 die Erste-Hilfe Ausbildung mit 9 Lerneinheiten für die DOSB-Lizenzausbildungen anerkannt. Innerhalb des Ausbildungssystems des Deutschen Schwimm-Verbandes e. V. ist ab dem 01. April 2015 für die Lizenzerteilung neben dem Nachweis über eine 16-stündige auch der Nachweis einer 9-stündigen Erste-Hilfe-Ausbildung zulässig, der nicht älter als zwei Jahre ist. (Bitte beachten: Nach wie vor werden 8 Lerneinheiten Erste-Hilfe-Training nicht anerkannt)
Leipzig, den 27.07.2015