Corona-Soforthilfe für Sportvereine 2021 kann beantragt werden

Ab sofort können die Mitgliedsvereine des Landessportbund Sachsen (LSB), die durch die Folgen der Corona-Pandemie unverschuldet in existenzbedrohende Zahlungsschwierigkeiten geraten, einen Soforthilfe-Zuschuss von bis zu 10.000 Euro beantragen.

Das Sächsische Staatsministerium des Innern (SMI) hat nunmehr eine vorläufige Bewilligung erteilt, mit der bei positiver Prüfung des Antrags zeitnah eine Abschlagszahlung von 80 Prozent der bewilligten Soforthilfe auf das Vereinskonto ausgezahlt werden kann.

Die Sportvereine, die absehbar durch einen Liquiditätsengpass in Existenznot geraten, finden daher ab sofort auf unserer Homepage (www.sport-fuer-sachsen.de/soforthilfe) die notwendigen weiteren Informationen und neuen Formulare zur Beantragung.

Information
Landessportbund Sachsen e.V.