Aufruf an alle Mitglieder im Sächsischen Schwimm-Verband e. V.!
- vom 25.05.2022
Liebe Mitglieder,
gemäß Protokoll des 7. Ordentlichen Verbandstages am 29. September 2018 in Riesa hat der Verbandstag die Austragung des 8. Ordentlichen Verbandstages 2022 mit der Wahl des neuen Präsidiums im Schwimmbezirk Südwestsachsen in Chemnitz beschlossen.
Laut den Festlegungen des Präsidiums vom 06.11.2021 und 14.05.2022 wird die an den Bezirksschwimmverband Südwestsachsen e.V. mit dem Verein SC Chemnitz von 1892 e.V. vergebene Ausrichtung des Verbandstages wie folgt durchgeführt.
Als Termin und Ort für die Durchführung des Verbandstags sind festgesetzt der 24. September 2022 und die Räumlichkeiten der Mensa der Sportbetonten Schulen in Chemnitz.
Unabhängig von den in der Satzung unseres Verbandes geregelten Fristen für die Einberufung des Verbandstages und einzureichenden Anträgen bitten wir alle Mitglieder im Sächsischen Schwimm-Verband, sich diesen Termin vorzumerken und rufen dazu auf, langfristig in Vorbereitung auf diesen Verbandstag Überlegungen zu Anträgen für Satzungsänderungen und zu Vorschlägen von Kandidaten der zu wählenden Funktionsträger im Präsidium und Vorstand des SSV anzustellen.
Aufgrund der derzeit wiederauflebenden Diskussionen zu Beiträgen, Strukturreformen und Erneuerungen im DSV, hat das Präsidium in seinen Sitzungen 06.11.2021 und 14.05.2022 beschlossen, Beitrags- und Satzungsfragen auf dem 8. Ordentlichen Verbandstag zu behandeln. Das gibt dem SSV die Möglichkeit, sich aktuell auf Änderungen übergeordneter Verbände vorzubereiten und notwendige Modernisierungen der Satzung vorzunehmen.
Ganz besonders rufen wir dazu auf, auch Vorschläge zu Kandidaten für die Mitarbeit in der Fachsparte Masters sowie für das Amt der Kassenprüfer einzubringen.
Auf Wunsch können bereits jetzt Anträge und Vorschläge eingereicht werden an:
Sächsischer Schwimm-Verband e.V.
Herrn Frank Müller-Steidner
(Geschäftsführer)
Am Sportforum 3
04105 Leipzig
(E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!)
Beim Formulieren und Einreichen der Anträge wird dennoch an dieser Stelle auf die Ausführungen unter § 13, Absatz (7), (9) und (11) der Satzung des Sächsischen Schwimm-Verbandes e. V. verwiesen.
Präsident
PD Dr. W. Sperling