Informationen zur neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und zum Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
- vom 08.05.2018
Die EU-weit gültige Datenschutz-Grundverordnung tritt ab dem 25.05.2018 in Kraft. Diese ist auch für Vereine und Verbände verbindlich. Dabei sollen der Schutz persönlicher Daten als Grundrecht und einheitliche Datenschutzregeln innerhalb der EU verbessert und umgesetzt werden.
Wir haben die wichtigsten Informationen und Anforderungen, vor allem Vereine betreffend, für Sie zusammengestellt.
Die neue DSGVO sieht eine Stärkung der Betroffenenrechte vor. Es sollen vor allem die Datensparsamkeit, die Sicherheit des Umgangs mit den Daten und die rechtmäßige Erhebung von Daten gewährleistet werden. Dazu kommen als Kontrollmechanismen ein erhöhter Sanktionsrahmen sowie eine Meldepflicht.
Der wichtigste Schritt für Vereine, ist die Bestandsaufnahme der eigenen Regularien und Mechanismen. Das bildet die Grundlage für eine nachfolgende Umsetzung oder Anpassung der eigenen Datenschutzregeln im Verein. Hilfreich sind hier die Benennung von Verantwortlichen und Zuständigkeiten durch den Vereinsvorstand.
Größere Vereine, in denen mindestens 10 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind, benötigen einen Datenschutzbeauftragten, der den Vorstand / Verein berät und auch die Einhaltung der Datenschutzregeln kontrolliert.
Die wichtigsten Informationen und Handlungsempfehlungen finden Sie in der Broschüre des Württembergischen Landessportbundes e.V., die Sie unter folgendem Link erhalten.
Checkliste für Vereine zur DSGVO
Bei ausreichendem Interesse plant der SSV eine Informationsveranstaltung für Vereine. Weitere Informationen werden an dieser Stelle und über die bekannten Kanäle veröffentlicht.
Mit Material des Württembergischen Landessportbundes e.V.
Frank Müller-Steidner
Geschäftsführer