Informationen Schwimmsport / Coronavirus
- vom 12.03.2020
Aufgrund steigender Fallzahlen und Ausbreitung des Coronavirus auch in Sachsen, gab die sächsische Gesundheitsministerin Petra Köpping am Mittwochnachmittag auf einer Pressekonferenz in Dresden bekannt, dass Veranstaltungen mit 1.000 oder mehr Besuchern untersagt sind.
Weiter heißt es auf der Seite des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt ... "Der Erlass gilt ab 12. März 2020, 8 Uhr auf unbestimmte Zeit und ist verbindlich. In ihm wird auch festgelegt, dass bei Veranstaltungen mit weniger als tausend Teilnehmern genau zu prüfen ist, ob diese stattfinden müssen."
Vereine sollten sich vor Durchführung einer Veranstaltung oder eines Wettkampfs mit dem zuständigen Gesundheitsamt in Verbindung setzen, um zu klären wie die Risikobewertung nach den Kriterien des Robert Koch-Instituts ausfällt und im Anschluss gemeinsam entscheiden, ob die Veranstaltung durchgeführt werden kann und ob sie unbedingt notwendig ist.
Weitere Informationen und Handlungsanleitungen finden sich auf folgenden Seiten.
- Informationsseite des LSB Sachsen
- Informationsseite des DOSB
- Inforamtionsseite des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
- Risikogebiete (RKI)
Die Fachausschüsse des Sächsischen Schwimm-Verbandes werden sich mit der aktuellen Lage befassen und die Auswirkungen u.a. für die Bedeutung der Kaderrichtlinien beraten.
Im Auftrag des Vorstandes des Sächsischen Schwimm-Verbandes e.V.
Frank Müller-Steidner
Geschäftsführer