DSV veröffentlicht Leitfaden für den Wiedereinstieg in das vereinsbasierte Sporttreiben

Finale Version fertiggestellt

Der Deutsche Schwimm-Verband e.V. (DSV) veröffentlichte am 12.05.2020 die finale Version seines Leitfadens, in dem die Voraussetzungen für die Wiederaufnahme des vereinsbasierten Sporttreibens für seine Mitglieder detailliert beschrieben werden.

Gemeinsam mit unseren Landesverbänden und Experten aus den verschiedenen Fachbereichen haben wir einen Leitfaden erarbeitet, der unseren Mitgliedern eine Orientierungshilfe bietet, um den Sportbetrieb in Vereinen nach und nach wieder aufzunehmen. Unter dem Motto ,Schwimmsport ermöglichen, nicht verhindern‘ zeigen unsere Übergangsregeln, wie eine schrittweise Rückkehr in den Sportbetrieb für unsere Mitglieder ablaufen kann. Für die aktive Mitarbeit aller Beteiligten möchten wir uns ausdrücklich bedanken.

Natürlich ist uns nicht entgangen, dass es auch kritische Meinungen zu den im Leitfaden veröffentlichten Regelungen gibt. Wir können nachvollziehen, dass das Konzept in der Umsetzung sicherlich oft auch eine Hürde darstellt. Trotzdem sind wir der festen Überzeugung, dass es unser aller Ziel sein muss, das Schwimmen in den Vereinen wieder möglich zu machen und gleichzeitig die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger zu schützen. Nur mit einem umfangreichen Konzept wie dem hier erarbeiteten und den damit verbundenen Schutzmaßnahmen kann dies ermöglicht werden.
Übertragung durch die Luft als Gefahr, nicht über das Wasser

Durch die Coronavirus-Pandemie war das vereinsbasierte Sporttreiben in den vergangenen Monaten zum Erliegen gekommen. Durch Bund und Länder wurden am 06. Mai 2020 nun erstmals die Weichen für die schrittweise Rückkehr in den Normalbetrieb auch abseits des Leistungssports gelegt. Diese Lockerungen stützen sich auf einen Beschluss der Sportministerministerkonferenz der Länder, in dem es unter anderem heißt, dass der Sport- und Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport in einem ersten Schritt eingeschränkt wieder erlaubt werden kann, wenn die Angebote kontaktlos an der „frischen Luft“ stattfinden und die Abstands- sowie Hygieneregeln eingehalten werden. Die Vereine stehen nun bundesweit vor der Herausforderung, den Betrieb entsprechend zu organisieren und genau hier soll der DSV-Leitfaden Orientierung geben. Der nun finalisierte Teil enthält sowohl räumliche Hinweise als auch allgemeine sowie sportartspezifische Verhaltensregeln.

Die Maßnahmen im Leitfaden sollen vor allem einer Übertragung des Coronavirus‘ durch die Luft vorbeugen. Denn in der Stellungnahme des Umweltbundesamtes vom 12. März 2020 „Coronavirus SARS-CoV-2 und Besuch in Schwimm-oder Badebecken beziehungsweise Schwimm- oder Badeteichen“ wurde bereits klargestellt, dass nach bisherigen Erkenntnissen im normgerecht gereinigten und desinfiziertem Badewasser keine Coronaviren überdauern. Schwimmbäder sind bereits vor der Pandemie sehr hohen Hygieneanforderungen ausgesetzt gewesen, welche mit dem neuen Leitfaden nochmal verschärft wurden.

Information
Deutscher Schwimm-Verband e.V.