Empfehlungen für den Neustart in Schwimmbädern / (* Korrektur - 23.02.21)

Der SV NRW war als größter Schwimmverband im DSV in den letzten Wochen aktiv und hat weitere Argumente für einen verantwortungsvollen Neustart der Sportstätte "Schwimmbad" gesammelt, die von wissenschaftlichen Untersuchungen gestützt werden. In Abstimmung mit dem SV NRW möchte auch der Sächsische Schwimm-Verband diese Ergebnisse auf diesem Wege zur Verfügung stellen, die bereits an den LSB Sachsen übermittelt wurden.

Seit einem Jahr lebt der Schwimmsport mit den durch eine globale Pandemie auferlegten Einschränkungen. Ein Jahr, in dem Vieles gelernt werden musste, vor allem Geduld im Umgang mit einer nicht immer auf den ersten Blick erkennbaren Gefahr. Die Schwimmvereine werden dabei mit Herausforderungen konfrontiert, an die vor 1 ½ Jahren niemand gedacht hat.

Aktuell befindet sich die Gesellschaft in einer Art Zwischenstation. Eine uneindeutige Entwicklung der Infektionszahlen, anlaufende Impfungen und erste Diskussionen über Lockerungen lassen nicht absehen, wie sich die Pandemie entwickeln wird und welche Maßnahmen die politischen Entscheidungsträger in den nächsten Wochen werden fällen können oder auch müssen.

Ende November wurde seitens des Schwimmverbandes NRW mit den "Besonderen Aspekten des Schwimmsportes" zum ersten Mal mit der "wissenschaftlichen Brille" der Schwimmsport in der Pandemie betrachtet.

In der letzten Woche sind einige Veröffentlichungen in den Medien erschienen, welche eine angeblich besondere Gefahr beim Schwimmbadbetrieb andeuteten. Der Schwimmverband NRW hat sich hiermit intensiv auseinandergesetzt, da natürlich vermieden werden soll, die Vereinsmitglieder über die veröffentlichten Empfehlungen einer besonderen Gefahr auszusetzen. Das Ergebnis dieser Recherche findet sich in der  aktualisierten Fassung der „Besonderen Aspekte des Schwimmsportes“.

Im Ergebnis lässt sich nach Verständnis des Schwimmverbandes NRW auch weiterhin, aktuell sogar noch eindeutiger als zuvor, festhalten, dass in ordnungsgemäß betriebenen Schwimmhallen keine über dem insgesamt bestehenden Infektionsrisiko liegende Ansteckungsgefahr besteht.

Nicht, dass dies falsch verstanden wird. Dies bedeutet nicht, dass in Bädern kein Infektionsrisiko besteht, sondern lediglich, dass dies nicht größer ist als in anderen Szenarien des täglichen Lebens. Wir hoffen, dies unterstützt bei den hoffentlich bald anstehenden Diskussionen über die Öffnung von Bädern.

* In der ersten Fassung war in der hinterlegten Formel zur Berechnung des relativen Risikos ein Fehler, der zu einem höheren Risiko führte. Dies ist nun korrigiert, die Situation relativ betrachtet als noch günstiger.

Mit Material des
SV NRW