Ausschreibung: 3. internationaler Delfina Deutschland-Cup für weibliche U16
- vom 23.01.2018
Der SC Chemnitz richtet seinen 3. internationalen Delfina Deutschland-Cup für den weiblichen U16-Nachwuchs (Jahrgang 2002 und jünger) aus . Der Wettbewerb vom 9. bis 11. März ist auf sechs Teams begrenzt. Nachfolgend finden Sie die Ausschreibung in der Übersicht:
3. internationaler Delfina Deutschland-Cup U16 (Jahrgang 2002 und jünger)
Durchführungsbestimmungen
Es gelten die Wettkampfbestimmungen (WB), die Rechtsordnung (RO) und die Anti- Dopingbestimmungen (ADB) des Deutschen Schwimmverbandes (DSV).
1. Termine, Spielsystem, Teilnahme und Teilnahmeverzicht
09. – 11.03.2018.
Das Spielsystem richtet sich nach der Anzahl der meldenden Vereine. Es müssen mindestens drei und dürfen maximal sechs Mannschaften melden! Bei mehr als sechs Meldungen zählt die Reihenfolge des Eingangs. Die meldenden Vereine erhalten eine Bestätigung Ihrer Meldung per Mail. Die Vereine melden ihre Teilnahme per E-Mail bis zum 16.02.2018 20:00 Uhr an:
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Hierbei sind folgende Angaben vorzulegen:
Ansprechpartner mit den erforderlichen Kontaktdaten
eine gültige Sportfähigkeitserklärung. Andernfalls ist davon auszugehen, dass eine Teilnahmeberechtigung nach § 16 WB, Allgemeiner Teil nicht vorliegt.
Für jede Mannschaft, die am Delfina Deutschland-CUP teilnimmt, wird ein Meldegeld von 50,- € erhoben. Dieses muss zum Meldetermin unter dem Hinweis „Delfina Deutschland-CUP“ auf das folgende Konto überwiesen werden:
Kontonummer: 350 6000 208 Bankleitzahl: 870 5000 0
IBAN DE07 8705 0000 3506 000208
Kreditinstitut: Sparkasse Chemnitz
Für die Turniere werden Turnierleiter berufen, die für den Ablauf der jeweiligen Spiele zuständig sind. Sie haben gemäß § 9 Absatz 6 RO für die Dauer des Turniers die Disziplinarberechtigung.
Für die Schiedsrichter und Turnierleiter ist folgende Vergütung bereitzustellen:
Schiedsrichter: 100,- Euro. Stellt ein Teilnehmer einen Schiedsrichter, so wird diese Vergütung erstattet.
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2. Jahrgänge:
Spielberechtigt sind folgende Jahrgänge: U16 (2002 – 2005). Insgesamt dürfen max. 15 Spielerinnen für eine Mannschaft nominiert werden. Ein Lichtbildausweis von jeder Spielerin ist vorzulegen.
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3. Kampfgericht
Das Kampfgericht setzt sich zusammen aus zwei Schiedsrichtern, einem Sekretär, zwei Zeitnehmern und einem Sprecher. Sekretär, Sprecher und die zwei Zeitnehmer sind vom Ausrichter zu stellen. Alle Spiele werden ohne Torrichter durchgeführt; deren Aufgaben übernehmen die Schiedsrichter.
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4. Spielprotokoll
Ein elektronisches Protokoll wird eingesetzt, Liveticker wird vorbereitet. Bei der namentlichen Nennung der Spieler ist der Geburtsjahrgang einzutragen.
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5. Allgemeine Hinweise
Alle Spiele des Delfina Deutschland-Cup werden in einem Becken mit 25 x 20 m Spielfläche und einer durchgehenden Mindest- Wassertiefe von 1,80 m ausgetragen. Bei allen Spielen ist die offene Zeitnahme 4 x 8 Minuten (Spielzeit und 30- Sekunden-Zeit) erforderlich. Die Vorstellung der Mannschaften und der Schiedsrichter erfolgt vor dem Spiel außerhalb des Wassers. Die in den Spielplänen zuerst genannten Mannschaften spielen in weißen Kappen.