Nachstehend aufgeführte Vereine werden zur Zahlung eines erhöhten nachträglichen Meldgeldes (ENM) veranlagt, da Schwimmer dieser Vereine bei der aufgeführten Veranstaltung nicht gestartet sind, die geforderte Pflichtzeit nicht unterboten bzw. die Wettkampfstrecke nicht beendet haben.
Nach Beschluss durch den Fachausschuss Schwimmen am 11. April 2022 wurden die Kadernormzeiten 2023/2024 verabschiedet.