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Staatsregierung und Landessportbund planen gemeinsam weitere Lockerungen im Sport
vom 29.05.2020
Training und Wettkämpfe in und auf Sportstätten werden im Freistaat Sachsen mit Inkrafttreten der neuen Corona-Schutz-Verordnung ab dem 6. Juni 2020 für jede Sportart wieder möglich sein. Allerdings müssen Hygienekonzepte erstellt und befolgt werden. Publikum ist weiterhin nicht zugelassen. Mindestabstände sind hingegen nicht mehr erforderlich. Darüber hinaus dürfen auch Hallenbäder wieder öffnen, wenn ein seitens der zuständigen kommunalen Behörde genehmigtes Hygienekonzept vorliegt.
Der Sächsische Schwimm-Verband e.V. hat sich in einem konstruktiven Austausch mit dem LSB für umsichtige Bäderöffnungen eingesetzt und wird in folgenden Beiträgen entsprechende Konzepte veröffentlichen.
Unterstützung vom Freistaat Sachsen - Bis zu 10.000 Euro Corona-Soforthilfe für Sportvereine
vom 22.04.2020
Update: Links zu den Dokumenten / Anträgen aktualisiert
Mitgliedsvereine des Landessportbund Sachsen, die durch die Maßnahmen zur Eindämmung der aktuellen COVID-19-Pandemie unverschuldet in ihrer Existenz bedroht sind, können ab sofort finanzielle Unterstützung in Form einer einmaligen Soforthilfe-Zahlung sowie eines Liquiditätsdarlehens beantragen.
Innensportanlagen dürfen ab 15. Mai wieder genutzt werden
vom 13.05.2020
Sächsische Freibäder dürfen ab 15. Mai öffnen.
In Sachsen sind weitere Lockerungen der Corona-Restriktionen geplant: Ab Mitte Mai dürfen Innensportanlagen sowie Fitness- und Sportstudios, Tanzschulen und Gastronomie wieder öffnen. Bedingung für die Rückkehr zum Sport in geschlossenen Räumen sind weiterhin Hygieneauflagen wie beispielsweise die Einhaltung eines Mindestabstandes.
DSV veröffentlicht Leitfaden für den Wiedereinstieg in das vereinsbasierte Sporttreiben
vom 13.05.2020
Finale Version fertiggestellt
Der Deutsche Schwimm-Verband e.V. (DSV) veröffentlichte am 12.05.2020 die finale Version seines Leitfadens, in dem die Voraussetzungen für die Wiederaufnahme des vereinsbasierten Sporttreibens für seine Mitglieder detailliert beschrieben werden.
Außensportanlagen dürfen ab 4. Mai unter Auflagen wieder genutzt werden
vom 04.05.2020
Schrittweise Wiederaufnahme des Vereinssports - Schwimmbäder weiterhin geschlossen
Ab dem heutigen Montag, 04.05.20 darf in sächsischen Vereinen wieder Sport getrieben werden. Unter Beachtung verschiedener Vorgaben zum Infektionsschutz kann der Trainingsbetrieb zunächst im Freien wieder anlaufen.